Schild mit Zitat "Jeder schuldet jedem die Anerkennung als Gleicher." auf Mülltonne

Würde zwischen Menschen

„Jeder schuldet jedem die Anerkennung als Gleicher.“ Dieser Satz treibt mir Tränen in die Augen, seit ich ihn und seine Geschichte kenne. Hier möchte ich einige Informationen dazu teilen und Gedanken, was ich daran gerade heute für so relevant halte.

2024: 75 Jahre Grundgesetz

Ich schreibe diesen Artikel im September 2026. Vor ca. 2 Jahren wurde „75 Jahre Grundgesetz“ gefeiert. Ich erinnere mich gut daran, dass es einige Tage dauerte, bis die energischen Rückmeldungen aufgenommen wurden, wie wichtig es sei, die Erzählung, „wir“ würden diese 75 Jahre feiern, zu differenzieren. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hatte zwar seit 75 Jahren Bestand. Das war natürlich richtig und ein guter Grund zu feiern. Von „uns“, im Westen Deutschlands, wurde ein großer Teil der Bevölkerung direkt hineingeboren und lebt mehr oder weniger selbstverständlich damit. Viele Andere kamen erst später dazu. ich denke da besonders an den Osten Deutschlands. Je nach Alter hatten diese Menschen noch die Zeit „davor“ in der DDR erlebt, und das Grundgesetz galt für sie erst seit 34 Jahren. Das soll seine Bedeutung nicht schmälern, aber ich halte es für wichtig, unterschiedlichste Erfahrungen anzuerkennen. Für mich zeigt sich Vielfalt nicht nur im Aussehen, sondern im ganz einzigartigen Sein jedes einzelnen Menschen und seiner Geschichte. Manche Menschen-Geschichten sind kollektive Geschichten, und auch darum soll es hier gehen.

Die Aussage, „wir“ feierten 75 Jahre Grundgesetz, und der Prozess der Ausdifferenzierung in den Tagen danach, haben mich sehr bewegt.

Demokratie bewegt – rund um die Wiedervereinigung und heute

Kurze Zeit später habe ich dann den Satz kennengelernt, bei dem dieser Artikel ansetzt. Gehört habe ich ihn auf einer Bundesmitgliederversammlung des Vereins Mehr Demokratie e.V., von einem Zeitzeugen, der selber dabei war und ist. Damals, in der Demokratiebewegung der DDR. Und heute, in der mit mehr als 11.000 Mitgliedern und rund 200.000 Interessentinnen und Interessenten wohl größten Nichtregierungs-Organisation für direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung weltweit. 1

Jetzt, im September 2026, beobachten viele mit wachsender Sorge den deutlichen Aufstieg der AfD, vor allem in den östlichen Bundesländern. Das löst Gefühle und Emotionen aus, Angst, Wut, Ablehnung, Hass. Andere haben sich genau diese Entwicklung gewünscht und reagieren mit Freude, Stolz oder auch mit Herablassung. Man steckt Andere in Schubladen wie „die sind doch alle dumm“ oder „die sind doch alle Nazis“ oder „die gehören nicht hierher“.

Mich interessiert nicht nur Demokratie. Psychologie, Soziologie, Neurobiologie und verwandte Gebiete interessieren mich gleichermaßen. Alles, was mir tiefere Erkenntnisse ermöglicht über das, was in und zwischen Menschen oder Gruppen von Menschen geschieht. Erkenntnisse sind bei mir kein Selbstzweck, sondern dienen entweder der Frage nach dem Warum oder nach dem Was und Wie. Also warum geschieht eine bestimmte Entwicklung, und was gibt es für mich – als Mensch und als professionelle Demokratie-Dienstleisterin und Prozesskünstlerin – da evtl. zu tun? Oder was möchte ich, basierend auf meinem tieferen Forschen, Anderen empfehlen?

Die Geschichte „der Anderen“ und das Grundgesetz

Meine ausdrückliche Empfehlung bzw. Bitte, schon an dieser Stelle: Nehmt die Geschichte ernst und achtet sie! Eure eigene, und die der Anderen gleichermaßen. Hört zu, wenn jemand sie erzählt. Bewertet nicht voreilig. Ich finde, gerade das ist mit Achten gemeint. Für mich ist tiefes Zuhören der allerwichtigste Schlüssel für unsere Demokratie, der uns derzeit zur Verfügung steht.

Die Geschichte Deutschlands zur Wiedervereinigung ist eine zweifache, je nachdem zu welchem Teil Deutschlands man damals gehörte.

Wiedervereinigung – wie?

Für mich als Demokratie-Dienstleisterin wäre das vielleicht nicht weiter erwähnenswert, gäbe es da nicht eine Komplikation, die um Grundgesetz selbst festgeschrieben war bzw. ist.

  • Da war es einerseits in Artikel 23 vorgesehen, dass weitere (Bundes-)Länder beitreten könnten: „In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“2
  • Andererseits gab es den Artikel 146, der ursprünglich mit der Absicht aufgenommen wurde, nach der Wiedervereinigung gemeinsam eine neue Verfassung zu erarbeiten und per Volksabstimmung anzunehmen.

Wie wir wissen, hat die zweite Variante nicht stattgefunden – vor allem, weil es schnell gehen musste und die Zeit für den dafür nötigen intensiven gesellschaftlichen Prozess fehlte. Artikel 146 wurde im Zuge des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 lediglich um den Zusatz ergänzt, dass das Grundgesetz „nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt.“ 3

Es gab also nach der Wiedervereinigung keine neue gemeinsame und in einer Volksabstimmung angenommene Verfassung. Es wurde ein Beitritt mit weiterer Gültigkeit des bestehenden Grundgesetzes für alle beschlossen.

Einige Ereignisse im Zuge der Wiedervereinigung, die im Zusammenhang mit besagtem Satz stehen:

  • im April 1990 veröffentlichte die Arbeitsgruppe „Neue Verfassung der DDR“ ihren Entwurf, den sie im Auftrag des Zentralen Runden Tisches erarbeitet hatte. Darin heißt es:
    „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die oberste Pflicht des Staates.“ und „Jeder schuldet jedem die Anerkennung als Gleicher.4
  • 1991/1992 wurde die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat (GVK) eingerichtet, die sich im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung mit notwendigen und wünschenswerten Grundgesetzänderungen und -ergänzungen befassen sollte.5 6 Ende 1993 schloss sie ihre Arbeit mit einem Abschlussbericht ab.
  • Am 30.6.1994 scheiterte der erneute Versuch von MdB Konrad Elmer-Herzig, die Aufforderung zur Mitmenschlichkeit der Menschen untereinander explizit im Grundgesetz zu verankern 7 Der von Herrn Elmer-Herzig beschriebene politische Prozess liest sich für mich wie ein Krimi. („Die namentliche Abstimmung ergab 344 Ja-Stimmen, 261 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen, sowie 35 Abgeordnete, die der Abstimmung ferngeblieben waren.99 Damit erhielt unser Antrag wie einst in der GVK zwar eine deutliche Mehrheit, jedoch nicht die nötige Zweidrittelmehrheit. (…) „…den Listen zur namentlichen Abstimmung war zu entnehmen, dass 60 CDU/CSU-Abgeordnete, die den Antrag einst selber als Einbringende unterschrieben hatten, unter dem Druck ihrer Fraktionsführung entweder der Abstimmung fern blieben bzw. sich der Stimme enthielten oder sogar gegen ihre eigene Unterschrift stimmten.“)
  • Am 6. September1994 scheiterte der Antrag im Bundestag erneut an der nötigen Zweidrittel-Mehrheit. Besonders bemerkenswert an diesem Prozess finde ich die genannten Gründe für die Ablehnung: Einerseits Bedenken, die Ergänzung hätte keine juristischen Folgen. Anderseits Bedenken, dass gerade das der Fall sein könnte – was mancher sich und anderen Verantwortlichen lieber ersparen wollte.

Als ich vor wenigen Jahren anfing, mich intensiver mit dem Begriff der Menschenwürde zu befassen, fiel mir auf, dass unser Grundgesetz zwar den Staat selbst auf die Achtung der Menschenwürde verpflichtet, nicht aber die Bürger:innen untereinander. Damals wusste ich allerdings noch nicht, dass es zur Zeit der Wiedervereinigung schon Bemühungen gab, die genau in dieser Richtung gingen. Und wie meine aktuellen Recherchen ergeben haben, bin ich also nicht die Einzige, die das gerade an dieser Stelle vermisst.

…und heute?

Bei meiner Recherche habe ich nicht nur herausgefunden, dass es früher bereits Bemühungen gab, die Würde der Menschen untereinander, die Mitmenschlichkeit ins Grundgesetz zu integrieren. Ich habe auch entdeckt, dass über den Artikel 146 derzeit wieder stark diskutiert wird. Sowohl von Politikern als auch von Verfassungerachtlern.

Es gibt den Vorschlag, den Artikel ganz zu streichen, weil mit der Wiedervereinigung das Grundgesetz – das ausdrücklich als Übergangslösung von der Gründung der BRD bis zur Wiedervereinigung gedacht war – juristisch bereits den Rang einer Verfassung erreicht habe.

Es gibt einen anderen Vorschlag, jetzt sei die Zeit gekommen, wo das Versprechen einer gemeinsam entwickelten und per Volksentscheid beschlossenen Verfassung „endlich“ eingelöst werden solle.

Ich muss gestehen, ich verstehe beide Seiten. Die juristische und die politisch-gesellschaftliche, ich könnte auch sagen psychologische. Denn: Nur weil etwas einen rechtlichen Status erreicht hat, heißt das noch lange nicht, dass es in den Köpfen und Herzen der Menschen auch so empfunden wird.

Zum Nachspüren…

Dass mir der Eingangssatz Tränen in die Augen treibt, hat verschiedene Gründe. Ich finde ihn so wichtig und es berührt mich, unter welchen Umständen er entstanden war und welche weiteren Umstände dazu führten, dass er im Grundgesetz nie seinen Platz gefunden hat. Wenn ich an die Demokratiebewegung in der DDR denke, die die Wiedervereinigung erst möglich gemacht hat, und dann weiterdenke, dass ihre in meinen Augen wertvolle Arbeit letztlich im Müll gelandet ist, macht mich das tieftraurig. Und es war nicht nur die Arbeit der Demokratiebewegung, denn der Zentrale Runde Tisch setzte sich aus einer einzigartigen Konstallation zusammen: „Diese Zusammensetzung spiegelte ein ausgeglichenes Verhältnis von 19 zu 19 zwischen alten und neuen Kräften wider.“ 8

„Jeder schuldet jedem die Anerkennung als Gleicher.“ ist in meinen Augen dafür ein gutes Beispiel für die psychologisch, menschliche Bedeutung. Ob es juristische Folgen gehabt hätte, wenn er im Zuge der Wiedervereinigung ins Grundgesetz aufgenommen worden wäre, wissen wir nicht. Aber ich bin sicher, in den Köpfen und Herzen der Menschen hätte es einen Unterschied gemacht. Damals schon bei den Menschen, die am Ringen um die konkrete Umsetzung der Wiedervereinigung beteiligt waren, und seitdem bis heute bei denen, die diesen Satz im Grundgesetz lesen und sich vielleicht intensiver damit befassen würden. Und ganz besonders bei jenen, die sich in ihrem Arbeiten und Wirken heute darauf beziehen und damit identifizieren könnten.

Ich finde, das Grundgesetz ist nicht nur für Juristen gemacht, sondern für uns alle. Ich würde mich gern gerade in diesem Punkt darin wiederfinden. Und jetzt, wo ich weiß, welche Geschichte „im Osten“ sich dahinter verbirgt, fühle ich mich diesem Anliegen umso mehr verbunden, trotz der geringen Chancen auf seine Verwirklichung.


weiterführende Quellen:

Fußnoten:

  1. https://www.mehr-demokratie.de/mehr-demokratie/profil ↩︎
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_23_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland_(1949) ↩︎
  3. https://www.juwiss.de/49-2025/ ↩︎
  4. http://www.documentarchiv.de/ddr/1990/ddr-verfassungsentwurf_runder-tisch.html ↩︎
  5. https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2012/37370491_kw02_verfassungskommission-207416 ↩︎
  6. https://elmer-herzig.de/wp-content/uploads/2022/05/Mitmenschlichkeit-und-Gemeinsinn-als-pdf.pdf ↩︎
  7. https://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Elmer-Herzig ↩︎
  8. https://de.wikipedia.org/wiki/Zentraler_Runder_Tisch ↩︎

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert